Definition:
Die Irisdiagnose ist ein Verfahren der alternativen Heilkunde, bei dem aus den Strukturen, Farben und Zeichen in der Regenbogenhaut (Iris) eines Auges Rückschlüsse auf gesundheitliche Zustände innerer Organe und konstitutionelle Schwächen gezogen werden. Sie wird vor allem in der Naturheilkunde und komplementären Diagnostik verwendet.
Die Iris ist wie eine Landkarte des Körpers: Verschiedene Sektoren entsprechen bestimmten Organen oder Körperregionen
Veränderungen (z. B. Pigmente, Streifen, Einziehungen) sollen auf Belastungen, Schwächen oder Tendenzen hinweisen
Die Diagnose wird meist mit einer Irislupe oder Kamera durchgeführt
Erste Ansätze im 17. Jh., systematisiert im 19. Jh. durch Ignaz von Peczely (Ungarn)
Weiterentwickelt von Nils Liljequist, Bernard Jensen und anderen Naturheilkundlern
Vor allem in Deutschland, Russland und Osteuropa verbreitet
Häufig verwendet von Heilpraktikern, Naturärzten, Homöopathen
Dient nicht zur Akutdiagnose, sondern zur Konstitutionsanalyse
Kombiniert mit anderen Verfahren (z. B. Zungendiagnose, Pulsdiagnose, Anamnese)
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